Individuelle Gesundheitsleistungen
IGeL sind bestimmte Untersuchungen u.a. zur Vorsorge, welche nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören und das Notwendige aus Sicht ihrer Krankenkasse überschreiten. Sie sind kostenpflichtig. Die Liquidation erfolgt ähnlich jener bei privat versicherten Patienten auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und bedürfen einer gegenseitigen Vereinbarung.
PDF (Erklärung IGeL mit Honorarvereinbarung)
Im MRTsind Vorsorgeuntersuchungen oder check up’s aller Körperregionen möglich, da es nicht zum Einsatz von Röntgenstrahlen kommt. Art und Umfang der MRT-Untersuchung richten sich nach ihren Wünschen und ihrem Risikoprofil und legen sie und Dr. Voigt in einem beratenden Gespräch fest.
- MRT der Gefäße (MRA Beine, Kopf) bei Rauchern
- MRT des Kopfes oder der Bauchorgane bei Stress oder Sorge um mögliche Erkrankungen
- MRT der Wirbelsäule und Gelenke
Beim Röntgen und CT werden potentiell gesundheitsschädigende Röntgenstrahlen eingesetzt. Die Anwendung dieser Methoden bedarf einer strengen Prüfung durch den Radiologen und wird ohne medizinischen Grund nicht veranlasst. Dennoch gibt es einige Untersuchungen, die im Rahmen der Individuellen Gesundheitsleistungen sinnvoll erbracht werden können.
- Röntgen oder Niedrig-Dosis-CT der Lunge bei Rauchern